Weitere Entscheidungen unten: BVerwG, 15.06.1983 | OVG Rheinland-Pfalz, 05.04.1984

Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 22.03.1984 - 1 A 46/83   

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https://dejure.org/1984,4692
OVG Rheinland-Pfalz, 22.03.1984 - 1 A 46/83 (https://dejure.org/1984,4692)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.03.1984 - 1 A 46/83 (https://dejure.org/1984,4692)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. März 1984 - 1 A 46/83 (https://dejure.org/1984,4692)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 22.08.1979 - 4 C 34.76
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.03.1984 - 1 A 46/83
    Die Verkehrsbedeutung einer Straße hängt hierbei nicht von der Zweckbestimmung durch die Behörde ab, der insoweit keine planerische oder anderweitig gestaltende Aufgabe übertragen ist, sondern richtet sich nach der Reichweite des auf der Straße vorrangig stattfindenden Verkehrs und insoweit nach dem tatsächlichen Verkehrsaufkommen (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 8. Januar 1976 1 A 90/73 -, AS 15, 177 [179 f.]), bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 22. August 1979 4 C 34.76 -, DÖV 1979, S. 907).

    Deshalb ist die Umstufungsentscheidung weder ein zulässiges noch ein geeignetes rechtliches Instrument zur Verkehrslenkung oder zur planerischen Berücksichtigung von Verkehrsbedürfnissen, wie es den zuständigen Behörden vornehmlich im fern- und landesstraßenrechtlichen Planungsrecht zur Verfügung steht (vgl. BVerwG, DÖV 1979, S. 907 [908]).

    Zwar handelt es sich bei der Einstufung (ebenso bei der Umstufung) wie oben dargelegt weder um eine planerische noch eine anderweit gearteter Beurteilungs- oder Ermessensspielraum mit verminderter verwaltungsgerichtlicher Kontrolldichte dieser gebundenen straßenrechtlichen Klassifizierungsentscheidung nicht zukommt (BVerwG, DÖV 1979, S. 907 [908]) und eine Wahlmöglichkeit der Straßenbaubehörde zwischen zwei oder mehreren Straßenklassen nicht angenommen werden kann.

  • BVerwG, 03.04.1981 - 4 C 41.77

    Neubau der Bundesautobahn A 57

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.03.1984 - 1 A 46/83
    Aus dem zu dem Begriff der Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße ergangenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. April 1981 4 C 41.77 - (BVerwGE 62, 143 f.) läßt sich zugunsten der Rechtsauffassung der Klägerin nichts herleiten, da sich der Regelungsgehalt des § 5 Abs. 4 Bundesfernstraßengesetz FStrG von dem in § 38 Abs. 1 LStrG unterscheidet.
  • BVerwG, 03.09.1963 - I C 156.60

    Straßenrechtliche Zulässigkeit eines Reklameschilds - Begriff der "Anlage der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.03.1984 - 1 A 46/83
    Die streitige Querverbindung, die die K 107 zwischen der K 61 und der L 304 bildet, ist hierbei worauf die Beigeladene zu Recht hinweist als (zusätzlicher) Ortsdurchfahrtsteil neben der K 61 zu qualifizieren, unabhängig davon, ob insofern eine förmliche Ortsdurchfahrtsfestsetzung erfolgt ist oder nicht, da hierfür allein die gesetzliche Begriffsbestimmung der Ortsdurchfahrt (§ 12 Abs. 6 Satz 1 LStrG) und nicht die behördliche Festsetzung entscheidend ist (vgl. BVerwGE 16, 309 [312]; BVerwG, DVBl. 1967, 291 f.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.01.1976 - 1 A 90/73
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.03.1984 - 1 A 46/83
    Die Verkehrsbedeutung einer Straße hängt hierbei nicht von der Zweckbestimmung durch die Behörde ab, der insoweit keine planerische oder anderweitig gestaltende Aufgabe übertragen ist, sondern richtet sich nach der Reichweite des auf der Straße vorrangig stattfindenden Verkehrs und insoweit nach dem tatsächlichen Verkehrsaufkommen (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 8. Januar 1976 1 A 90/73 -, AS 15, 177 [179 f.]), bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 22. August 1979 4 C 34.76 -, DÖV 1979, S. 907).
  • BVerwG, 02.12.1966 - IV C 127.65

    Bestimmung der anzuwendenden Ortssatzung hinsichtlich der Festsetzung eines

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.03.1984 - 1 A 46/83
    Die streitige Querverbindung, die die K 107 zwischen der K 61 und der L 304 bildet, ist hierbei worauf die Beigeladene zu Recht hinweist als (zusätzlicher) Ortsdurchfahrtsteil neben der K 61 zu qualifizieren, unabhängig davon, ob insofern eine förmliche Ortsdurchfahrtsfestsetzung erfolgt ist oder nicht, da hierfür allein die gesetzliche Begriffsbestimmung der Ortsdurchfahrt (§ 12 Abs. 6 Satz 1 LStrG) und nicht die behördliche Festsetzung entscheidend ist (vgl. BVerwGE 16, 309 [312]; BVerwG, DVBl. 1967, 291 f.).
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   BVerwG, 15.06.1983 - 1 A 46.83   

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https://dejure.org/1983,14460
BVerwG, 15.06.1983 - 1 A 46.83 (https://dejure.org/1983,14460)
BVerwG, Entscheidung vom 15.06.1983 - 1 A 46.83 (https://dejure.org/1983,14460)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Juni 1983 - 1 A 46.83 (https://dejure.org/1983,14460)
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OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05.04.1984 - 1 A 46/83 (https://dejure.org/1984,19036)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05. April 1984 - 1 A 46/83 (https://dejure.org/1984,19036)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Niedersachsen, 14.02.1994 - 12 L 7201/91

    Letzentscheidungskompetenz; Umstufung einer Straße; Funktionsbestimmender Wille;

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof führt aus, mit der Formulierung "zu dienen bestimmt" sei der Behörde kein Beurteilungsspielraum eingeräumt, da mit dieser Wendung die objektive Zweckbestimmung einer Straße für einen bestimmten Verkehr angesprochen sei, der seinerseits durch tatsächliche Merkmale charakterisiert werde (vgl. hierzu auch BVerwG, Urt. v. 11.11.1983 - BVerwG 40, 41.80 -, NVwZ 1985, 109 = DÖV 1984, 429, sowie OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 5.4.1984 - 1 A 46/83 -, AS 18, 438).
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.02.1992 - 4 L 67/91

    Straßenklasse; Teilstück; Bundesstraße; Verkehrsbedeutung; Räumliche

    Der Senat braucht die Streitfrage nicht zu entscheiden, ob es sich bei den Kriterien, die nach dem Straßen- und Wegegesetz Schleswig-Holstein für die Einstufung einer Straße entscheidend sind, um gerichtlich voll überprüfbare unbestimmte Rechtsbegriffe handelt (so OVG Koblenz, Urteile vom 05. April 1984 - 1 A 46/83 -, Amtliche Sammlung 18, 438 ff. und vom 04. Juni 1987 - 1 A 114/85 -, Amtliche Sammlung 21, 218 ff.; BayVGH, Urteil vom 23. Oktober 1990 - 8 B 89.2278 -, NVwZ 91, 590 ff.; für die erste Teilentscheidung des § 2 Abs. 4 FStrG auch Bundesverwaltungsgericht aaO) oder ob insoweit der Straßenbauverwaltung ein Beurteilungsspielraum oder sogar planerisches Ermessen zusteht (so Kodal/Krämer, Straßenrecht, 4. Aufl. S. 246 ff. Rdnr. 20.3 ff.).
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